Kein Durchwurschteln bei der Erneuerung der Grundsteuer!
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungen der Grundsteuer als nicht verfassungsgemäß eingestuft – mit der Folge, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer spätestens 2025 wegfallen, sollte die Grundsteuer nicht erneuert werden. Dies hat die Kommunen in NRW aufgeschreckt, denn es geht um 14 Milliarden Euro Steuereinahmen, die eventuell ab 2025 nicht mehr zur großzügigen Verteilung auf kommunaler Ebene zur Verfügung stehen würden.